Unternehmer aus Amberg wegen Schwarzarbeit verurteilt | Amberg24

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Der Inhaber eines Unternehmens aus Amberg wurde wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge an seine Mitarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)
Der Inhaber eines Unternehmens aus Amberg wurde wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge an seine Mitarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)
Der Inhaber eines Unternehmens aus Amberg wurde wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge an seine Mitarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)
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Der Inhaber eines Unternehmens aus Amberg wurde wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge an seine Mitarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)

Unternehmer aus Amberg wegen Schwarzarbeit verurteilt

Ein Amberger Unternehmer hat über mehrere Jahre keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Der Zoll deckte 96 Fälle von Schwarzarbeit auf. Das Gericht verurteilte den Mann nun zu einer Geldstrafe.

Eine Geldstrafe über 12.000 Euro muss ein Unternehmer aus Amberg zahlen. Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Weiden des Hauptzollamts Regensburg hatten ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber eines Unternehmens aus Amberg eingeleitet, das nun erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Unternehmer hatte im Zeitraum von Januar 2019 bis Februar 2024 in insgesamt 96 Fällen Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte nicht ordnungsgemäß abgeführt. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro, wie das Hauptzollamt Regensburg mitteilt.

Nach einem telefonischen Hinweis überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg zunächst die vorliegenden Informationen. Nachdem sich der Verdacht bestätigt hatte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellten die Beschäftigten des Zolls fest, dass Arbeitnehmer teilweise gar nicht oder mit zu niedrigen Löhnen bei der Sozialversicherung angemeldet worden waren.

In mehreren Fällen deklarierte der Unternehmer Teile des Arbeitslohns als angeblich steuerfreie Reisekosten, ohne entsprechende Nachweise vorlegen zu können. Teilweise wurden Sozialversicherungsbeiträge trotz offizieller Anmeldung der Beschäftigten nicht bezahlt. Der entstandene Schaden beläuft sich auf rund 32.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Unternehmer eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 40 Euro. Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte auch für den entstandenen Schaden aufkommen sowie die Kosten des Verfahrens tragen.

„Schwarzarbeit schadet der Allgemeinheit, benachteiligt ehrliche Unternehmen und trifft häufig auch die Arbeitnehmer selbst. Hinweise aus der Bevölkerung helfen dem Zoll dabei, solche Verstöße konsequent zu verfolgen“, erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.

 
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