Zwei Unfälle in Oberfranken wegen Übermüdung | Amberg24

vor einer Stunde
In Oberfranken sind am Montag zwei Verkehrsunfälle wegen übermüdeter Fahrer passiert.  (Symbolbild: Petra Hartl)
In Oberfranken sind am Montag zwei Verkehrsunfälle wegen übermüdeter Fahrer passiert. (Symbolbild: Petra Hartl)
In Oberfranken sind am Montag zwei Verkehrsunfälle wegen übermüdeter Fahrer passiert. (Symbolbild: Petra Hartl)
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In Oberfranken sind am Montag zwei Verkehrsunfälle wegen übermüdeter Fahrer passiert. (Symbolbild: Petra Hartl)

Zwei Unfälle in Oberfranken wegen Übermüdung

In Oberfranken sind am Montag zwei Verkehrsunfälle passiert, weil die Fahrer übermüdet waren. Verletzt wurde niemand. Das rät die Polizei bei längeren Autofahrten.

Am Montag ereigneten sich laut Polizei auf der A72 bei Feilitzsch und der A93 bei Trogen zwei Verkehrsunfälle. Beide Unfälle in Oberfranken sind auf Übermüdung der Fahrer zurückzuführen. Am Morgen gegen 8.30 Uhr kam ein 23-jähriger Berufskraftfahrer auf der A72 bei Feilitzsch mit seinem Sattelzug nach links von der Fahrbahn ab und beschädigte die Mittelschutzplanke. Glücklicherweise befanden sich zu diesem Zeitpunkt keine anderen Fahrzeuge auf der linken Spur.

Am Abend gegen 19.30 Uhr ereignete sich ein ähnlicher Unfall, als ein 26-jähriger Autofahrer beim Dreieck Hochfranken von der A72 auf die A93 in Richtung Regensburg auffuhr. In einer Kurve verlor er aufgrund eines Sekundenschlafs die Kontrolle über seinen Mercedes und prallte gegen die Schutzplanke. Beide Unfälle führten zu einem Gesamtschaden von etwa 25.000 Euro. Es gab keine Verletzten.

Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren der Übermüdung am Steuer. Müdigkeit beeinträchtige die Konzentration und das Reaktionsvermögen ähnlich stark wie Alkohol. Bereits drei Sekunden Sekundenschlaf bei 100 km/h bedeuteten über 80 Meter unkontrollierte Fahrt. Die Polizei rät zu regelmäßigen Pausen (mindestens alle zwei Stunden) und warnt vor Scheinlösungen wie Kaffee oder lauter Musik. Beide Unfallverursacher müssen sich laut Mitteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verantworten.

 
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