71-Jähriger fotografiert Reanimation des Nachbarn in Gebenbach | Amberg24

vor 6 Stunden
Ein 71-jähriger Mann aus Gebenbach fotografiert den Rettungseinsatz seines Nachbarn. Die Polizei ermittelt wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)
Ein 71-jähriger Mann aus Gebenbach fotografiert den Rettungseinsatz seines Nachbarn. Die Polizei ermittelt wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)
Ein 71-jähriger Mann aus Gebenbach fotografiert den Rettungseinsatz seines Nachbarn. Die Polizei ermittelt wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)
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Ein 71-jähriger Mann aus Gebenbach fotografiert den Rettungseinsatz seines Nachbarn. Die Polizei ermittelt wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)

71-Jähriger fotografiert Reanimation des Nachbarn in Gebenbach

Ein 71-jähriger Mann aus Gebenbach fotografiert den Rettungseinsatz seines Nachbarn. Die Polizei ermittelt wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

In Gebenbach hat ein 71-jähriger Mann am Samstagabend einen Rettungseinsatz fotografiert, bei dem sein 75-jähriger Nachbar reanimiert werden musste. Die Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg ermittelt nun gegen den Mann wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Der Vorfall ereignete sich gegen 19.15 Uhr, als der 75-Jährige einen kritischen medizinischen Notfall erlitt und von Rettungskräften reanimiert werden musste. Während der Reanimation fiel den Rettungskräften auf, dass der 71-jährige Nachbar des Patienten an seinem Fenster stand und die Reanimation sowie die Rettungskräfte augenscheinlich fotografierte, heißt es im Polizeibericht. Eine hinzugezogene Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg stellte den Nachbarn sodann zur Rede. Tatsächlich konnten die Beamten Bilder auf der Spiegelreflexkamera des 71-Jährigen feststellen, welche den Patienten als auch die Rettungskräfte bei der Reanimation zeigen. Die Spiegelreflexkamera sowie die darin enthaltene Speicherkarte wurden sichergestellt.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen wurde gegen den 71-jährigen eingeleitet. Gaffer, die Verletzte und verunglückte Fahrzeuge fotografieren oder filmen, müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen, informiert die Polizei. Es sei dabei egal, ob die Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden. Was zähle, sei laut Polizei allein die Anfertigung, die laut Strafgesetzbuch „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”. Die Polizei appelliert: „Rettungseinsätze sind kein Spektakel – und schon gar kein Motiv für Nahaufnahmen”.

Die gute Nachricht zum Schluss: Die Reanimation verlief erfolgreich, der Patient wurde zur weiteren ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.

 
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