Das Landratsamt Amberg-Sulzbach erinnert an die Frist zur Erstattung von Schulwegkosten für das Schuljahr 2025/2026. Die Anträge müssen bis Samstag, 31. Oktober, eingereicht werden.
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Anträge zur Erstattung von Schulwegkosten für Schüler ab der 11. Klasse an weiterführenden Schulen sowie an Berufsschulen in Teilzeitform bis spätestens Samstag, 31. Oktober 2026, eingereicht werden müssen. Diese Frist gilt den Angaben zufolge für das vergangene Schuljahr 2025/2026. Anträge sind beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzureichen.