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Die neue Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau gilt vom 15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027. (Symbolbild: Patrick Pleul)

Sperrfrist für Düngemittel in der Oberpfalz verschoben

Die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln in der Oberpfalz wird um 14 Tage verschoben. Sie gilt nun bis einschließlich 14. Februar.
14.10.2026 15:55
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