Die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln in der Oberpfalz wird um 14 Tage verschoben. Sie gilt nun bis einschließlich 14. Februar.
Die Sperrfrist für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau im Regierungsbezirk Oberpfalz wird um 14 Tage verschoben. Darüber informiert das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einer Pressemitteilung. Ausgenommen sind demnach Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost. Die neue Sperrfrist gilt vom 15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027.
Unabhängig von der Sperrfrist dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff und Phosphat auch dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden nicht aufnahmefähig ist. Dies ist der Fall, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Weitere Informationen sind für den Landkreis Neumarkt unter Telefon 09181/45 08-0 und für den Landkreis Amberg-Sulzbach unter 09621/60 24-0 erhältlich.