Erstwähler*innen-Guide: So funktioniert die Kommunalwahl in Bayern | Amberg24

vor 7 Stunden
Eine Hand steckt einen Stimmzettel in eine Wahlurne mit der Aufschrift „Wahlurne Kommunalwahl“. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
Eine Hand steckt einen Stimmzettel in eine Wahlurne mit der Aufschrift „Wahlurne Kommunalwahl“. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
Eine Hand steckt einen Stimmzettel in eine Wahlurne mit der Aufschrift „Wahlurne Kommunalwahl“. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)
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Eine Hand steckt einen Stimmzettel in eine Wahlurne mit der Aufschrift „Wahlurne Kommunalwahl“. (Symbolbild: Patrick Pleul/dpa)

Erstwähler*innen-Guide: So funktioniert die Kommunalwahl in Bayern

Die erste Kommunalwahl kann verwirrend sein: Oberbürgermeister*in und Stadtrat wählen? Wie viele Stimmen hat man? Wie funktionieren Kumulieren und Panaschieren und wer ist wahlberechtigt? Antworten auf alle Fragen zur Wahl.

Du bist 18 Jahre oder älter und darfst zum ersten Mal bei der Kommunalwahl abstimmen? Nice! Aber was genau wählt man eigentlich bei der Kommunalwahl? Und warum hat man plötzlich so viele Stimmen?

Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?

In kreisfreien Städten wählst du den/die Oberbürgermeister*in. Das ist der/die „Chef*in“ der Stadtverwaltung. Er oder sie setzt Beschlüsse um und repräsentiert die Stadt nach außen.

Außerdem wählt man den Stadtrat. Das ist das kommunale Parlament. Der Stadtrat entscheidet zum Beispiel über den Haushalt, Bauprojekte, die Kulturförderung, die Stadtentwicklung und Klimaschutzmaßnahmen.

Warum habe ich so viele Stimmen?

In bayerischen Kommunen hast du so viele Stimmen, wie es Stadtratssitze gibt. In diesem Fall sind das 40 Stimmen. Diese kannst du verteilen.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Außerdem muss man seit mindestens zwei Monaten in der Stadt leben und darf nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wie wähle ich?

Kumulieren: Das bedeutet, du darfst einer Person bis zu 3 Stimmen geben. Beispiel: Du findest eine*n Kandidat*in besonders überzeugend? Dann kannst du 2 oder 3 Stimmen geben.

Panaschieren: Du darfst Kandidierende aus verschiedenen Parteien mischen. Du bist also nicht gezwungen, nur eine Partei zu wählen. Beispiel: 10 Stimmen für Liste A, 8 Stimmen für Liste B, einzelne Personen aus Liste C, 3 Stimmen für eine Person aus Liste D – alles erlaubt. Du stellst dir deinen eigenen Wunsch-Stadtrat zusammen.

Listenkreuz: Wenn du oben nur eine Partei ankreuzt, werden deine 40 Stimmen automatisch auf die Kandidierenden dieser Liste verteilt. Die Reihenfolge entscheidet dann die Partei. Du kannst sogar Personen aus der Liste streichen, falls du ihnen keine Stimme geben willst. Wichtig: Du darfst nur ein Listenkreuz setzen, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Alles mischen?: Das geht! Du kannst kumulieren, panaschieren und mit einem Listenkreuz rettest du noch alle Stimmen, die du noch nicht vergeben hast. Aber Achtung: Insgesamt darfst du trotzdem nur auf 40 Stimmen kommen.

Wie kann ich wählen?

Du bekommst zwei Stimmzettel: einen für die OB-Wahl (gelb) und einen für den Stadtrat (grün). Du kannst im Wahllokal oder per Briefwahl abstimmen. Die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt und sollten bereits bei den Wähler*innen angekommen sein. Aber auch ohne Wahlbenachrichtigung könnt ihr wählen gehen – wichtig: Personalausweis mitnehmen!

 
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